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FIS Pistenregeln

FIS Skiregeln sind vergleichbar mit den internationalen Straßenverkehrsordnungen. Jeder Skifahrer und Snowboarder sollte sich der FIS-Regeln bewusst sein, um sich und andere vor potenziellen Gefahren zu schützen und Unfälle auf Skipisten zu vermeiden.

1. Rücksicht auf die anderen Teilnehmer

Ein Skifahrer oder Snowboarder muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet oder beeinträchtigt.

2. Kontrolliere deine Geschwindigkeit und deine Fahrweise

Ein Skifahrer oder Snowboarder muss sich immer kontrolliert fortbewegen. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Technik an seine persönlichen Fähigkeiten und den vorherrschenden Bedingungen auf der Piste, den Schnee und das Wetter sowie an die anderen Teilnehmer anpassen.

3. Spurwahl

Ein von hinten kommender Skifahrer oder Snowboarder, muss seine Spur so wählen, dass er den vor ihm fahrenden Skifahrer oder Snowboarder nicht gefährdet.

4. Überholen

Ein Skifahrer oder Snowboarder kann einen anderen Skifahrer oder Snowboarder rechts und links überholen, sofern er dem überholten Skifahrer oder Snowboarder genügend Platz lässt, um sich frei bewegen zu können.

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren

Ein Skifahrer oder Snowboarder der, nach dem Anhalten oder Aufsteigen, auf eine markierte Piste einfährt, muss beim los fahren auf alle anderen Teilnehmer Rücksicht nehmen und so einfahren, dass er sich selbst oder andere nicht gefährdet.

6. Anhalten

Sofern es nicht unbedingt erforderlich ist, sollte ein Skifahrer oder Snowboarder nicht an unübersichtlichen oder engen Stellen anhalten. Nach einem Sturz an einer engen oder unübersichtlichen Stelle muss der Skifahrer oder Snowboarder diese so schnell wie möglich verlassen.

7. Auf- und Absteigen

Ein Skifahrer oder Snowboarder, der zu Fuß auf- oder absteigt, muss sich am Pistenrand aufhalten.

8. Beachte die Zeichen

Ein Skifahrer oder Snowboarder muss alle Schilder und Markierungen beachten.

9. Erste Hilfe

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer oder Snowboarder zur ersten Hilfe verpflichtet.

10. Ausweispflicht

Nach einem Unfall müssen die beteiligten Skifahrer oder Snowboarder bzw. Zeugen, Namen und Adresse unter einander austauschen.

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